UVV Prüfungen

UVV ist Abkürzung für Unfall-Verhütungs-Vorschrift und ist eine rechtsverbindliche Vorschrift der Berufsgenossenschaften bzw. der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Unsere Leistungen:

UVV Prüfungen

In der Vorschrift wird verlangt, dass Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind und regelmäßig geprüft werden müssen. Der Unternehmer ist dabei verantwortlich für die Bereitstellung und die Gewährleistung der sicheren Benutzung aller Arbeitsmittel im Betrieb. Arbeitsmittel sind u.a. Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen.

Die Prüfungen sind in regelmäßigen Abständen, meist jährlich, durchzuführen. Eine Dokumentation der Prüfungen muss schriftlich erfolgen.

Wir beraten Sie umfassend, welche Arbeitsmittel geprüft werden müssen und führen diese direkt bei Ihnen durch. Wir prüfen Feuerlöscher, Leitern und Tritte, Regale, Stetigförderer und elektrische Betriebsmittel.

  • Handfeuerlöscher gem. DIN 14406
  • Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016
  • Regalprüfung gem. TRBS 1203 und DIN EN 15635
  • Prüfung von Stetigförderer gem. DGUV Regel 208-018
  • Anlagen und Betriebsmittel gem. DGUV V3
  • Prüfung von CE- Konformität/ Maschinensicherheit