Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Baustellenkoordination, Maschinen- und Anlagensicherheit

… entscheiden über den Erhalt der Arbeitskraft der Beschäftigten im Betrieb

Unsere Leistungen für Sie im Bereich Arbeitsschutz:

Arbeitsschutz - Beratung

  • Aufbau einer effektiven Arbeitsschutzorganisation
  • Einführung von Managementsystemen im Arbeitsschutz (DIN ISO 45001, SCC, ASCA, OHRIS)
    bzw. Integration in bestehende Managementsysteme, Durchführung von Audits
  • Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen
    – nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    – nach Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
    – nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    – nach Biostoffverordnung (BioStoffV)
    – nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung
  • Effektive Dokumentenerstellung
  • Umsetzung des Gefahrstoffmanagements
  • Einführung eines Gesundheitsmanagements
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen
  • Aufbau eines Notfallmaßnahmenprogramms
  • Arbeitsschutzmaßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaftlichkeit
  • Pflichtenübertragung
  • Verantwortung und Haftung
  • Einführung Betriebssicherheitsmanagement
  • Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen
  • Aufbau eines Fremdfirmenmanagements, Erstellung von Fremdfirmenregelungen
    Umgang mit Fremdfirmen

Arbeitsschutz - Betreuung

  • Gestellung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitstechnische Betreuung nach ArbSchG, ASiG und DGUV V2 aller Berufsgenossenschaften
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der
    Baustellenverordnung (SiGe-Koordination)
  • Organisation und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen
  • Gestaltung von Arbeitsschutzausschusssitzungen

Arbeitsschutz - Schulung

  • Arbeitsplatzbezogene Unterweisungen, Organisation von Kongressen, Tagungen, Kundenforen und Workshops bei Ihnen oder an anderen Orten
  • Individuelle Aus- und Weiterbildungsprogramme, Schulungen und Trainings für
    – Führungskräfte der strategischen Arbeitsebene
    – Führungskräfte der operativen Arbeitsebene
    – Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    – Arbeitsmediziner
    – Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten, Brandschutzhelfern und Leiternbeauftragten
    – Betriebs- und Personalräte Mitarbeiter
    – Ausbildung von Flurförderschein
    – Ausbildung von Fremdfirmenkoordinatoren


Schulungen (offen oder Inhouse) werden auf Ihren Wunsch auch Samstags/Sonntags
und in den Abendstunden durchgeführt!

Unsere Leistungen für Sie im Bereich Gesundheitsschutz:

Gesundheitsschutz - Beratung

  • Verhindern von Arbeitsunfällen, berufsbedingten Krankheiten und Berufskrankheiten
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • Festlegung der erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
  • Ergonomieberatungen
  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen
  • Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
  • Hygienemanagement

Gesundheitsschutz - Betreuung

  • Beratung der arbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV V2
  • Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gem. ArbMedVV
  • Beurteilung von Belastungen und Gesundheitsgefährdungen im Arbeitsprozess
  • Erstellen und Führen der arbeitsmedizinischen Vorsorgekartei

Gesundheitssschutz - Schulung

  • Organisation/Ausbildung von Ersthelfern
  • Arbeitsplatzbezogene Unterweisungen und Informationsvorträge
  • Individuelle Aus- und Weiterbildungsprogramme im berufsbezogenen Gesundheitsschutz für
    – betriebliche Führungskräfte
    – Arbeitsmediziner
    – Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    – Sicherheitsbeauftragte
    – Betriebs- und Personalräte
    – Mitarbeiter

Unsere Leistungen für Sie im Bereich Baustellenkoordination:

Baustellenkoordination gem. Baustellenverordnung

Zum 1. Juli 1998 erfolgte die Umsetzung der europäischen Baustellenrichtline in deutsches Recht durch das Inkrafttreten der Baustellenverordnung (BaustellV). Betroffen von dieser Verordnung sind Bauherren, Bauunternehmer und Architekten. Bei dieser hochbrisanten Thematik möchte Sie das Ingenieurbüro Friedrich unterstützen und Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite stehen.

Für die Beratung entsprechend der Baustellenverordnung bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

In der Planungsphase des Bauvorhabens

  • Koordination der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes zwischen allen bei der Planung beteiligten Parteien, Analyse des geplanten Bauvorhabens nach den Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen bzgl. Arbeits- und Gesundheitsschutz im geplanten Arbeitsablauf und in der Terminplanung
  • Unterstützung bei der Überprüfung von Angeboten hinsichtlich der Erfüllung von Erfordernissen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Mitarbeit bei der Planung der Baustelleneinrichtung
  • Erstellung der Vorankündigung für Baustellen entspr. Anhang 1 der BaustellV und Übergabe der Vorankündigung an das zuständige staatliche Amt für Arbeitsschutz
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes anhand der festgestellten Gefährdungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Verbesserungsvorschläge
  • Erstellung einer Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz

In der Ausführungsphase des Bauvorhabens

  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes anhand der festgestellten Gefährdungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Verbesserungsvorschläge
  • Koordination in der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes
  • Überprüfung, dass die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen
  • Überarbeitung und Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens
  • Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
  • Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber

Unsere Leistungen für Sie im Bereich

Maschinen- und Anlagensicherheit

Seit 1993 gibt es die Maschinenrichtlinie in Europa und immer noch haben viele Hersteller Probleme mit der richtigen Anwendung. Wir helfen Ihnen, die Maschinenrichtlinie auf Ihre Anlagen und Maschinen richtig anzuwenden und bringen Vorschläge zur richtigen Umsetzung von der Konstruktion bis hin zur optimalen und rechtssicheren Vermarktung in Europa.

Störungen in Anlagen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, zu verhindern, ist das Ziel der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge. Die Auswirkungen von Störungen, die dennoch eintreten, sollen für Mensch und Umwelt begrenzt werden.

Bei der Planung einer neuen Anlage untersuchen wir, inwieweit die identifizierten Gefahren vermieden oder zumindest vermindert werden können. Zur Beherrschung der verbleibenden Risiken müssen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.

Wir unterscheiden Primär- und Sekundärmaßnahmen. Der Schwerpunkt liegt auf primären Sicherheitsmaßnahmen. Sie verhindern, dass eine Störung im Betriebsablauf weitergehende Folgen wie etwa das Freisetzen von Substanzen nach sich zieht. Zu diesem Zweck werden z. B. Vorrichtungen zur automatischen Abschaltung der Anlage installiert.

Sekundäre Sicherheitsmaßnahmen ergänzen dieses Sicherheitskonzept. Sie sollen die Auswirkungen möglicher Störungen auf ein beherrschbares Maß beschränken. Hierzu zählen Schutzwände, Auffangsysteme und Feuerwehrmaßnahmen.

Wie bieten Ihnen:

  • Erstellung von der kompletten Dokumentationen
  • Erstellung der Gefährdungsanalysen EN 1050
  • Erstellung der Bedienungsanleitung
  • Schulungen zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 98/37 EG
  • Identifizieren von grundlegenden Risiken vor Planungsbeginn einer Anlage
  • Wir identifizieren Gefahren, die von Anlagen und Verfahren ausgehen
  • Wir prüfen den Standort aus sicherheitstechnischer Sicht
  • Wir überprüfen die Planungsunterlagen auf sicherheitstechnische Konsistenz
  • Wir überprüfen die vollständige Umsetzung des Sicherheits- und
    Umweltschutzkonzepts vor Inbetriebnahme der Anlage

Die Vorteile für Ihr Unternehmen

  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes anhand der festgestellten Gefährdungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Verbesserungsvorschläge
  • Koordination in der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes
  • Überprüfung, dass die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen
  • Überarbeitung und Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens
  • Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
  • Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber