Explosionsschutz

Schon normales Mehl kann zu Explosionen führen. Wie viele Unternehmen gehen mit gefährlicheren Stoffen um?

Unsere Leistungen im Bereich Explosionsschutz:

Sicher vor kaum bekannten Gefahren!

Schon normales Mehl kann zu Explosionen führen. Wie viele Unternehmen gehen mit gefährlicheren Stoffen um?

Lagern Sie brennbare Flüssigkeiten oder Gase? Entstehen während des Arbeitsprozesses brennbare Stäube? Dann fordert § 6 der Betriebssicherheitsverordnung ein Explosionsschutzkonzept, das in einem Explosionsschutzdokument beschrieben wird.

Das Ingenieurbüro Friedrich hilft Ihnen dabei.

Wir stehen Ihnen als Experten (die Verordnung spricht von so genannten „befähigten Personen“) bundesweit zur Verfügung. Diese verfügen über großes Hintergrundwissen, beraten Sie ausführlich und erstellen alle für den Explosionsschutz notwendigen Unterlagen für Sie. Damit erhalten Sie einen Überblick über sämtliche Explosionsgefahren in Ihrem Unternehmen. Auf dieser Basis können Sie unnötige Investitionen vermeiden und genießen Rechtssicherheit.

Gefährliche Anlagen (überwachungsbedürftige Anlagen) müssen in festgelegten Zeitspannen überprüft werden. Seit 2008 ist dieser Prüfmarkt liberalisiert, so dass Sie auch dazu auf die Experten zurückgreifen können. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

Beratung

  • Explosionsschutzberatung bei bestehenden oder geplanten Objekten
  • Arbeitsplatzbegehung/Bestandsaufnahme
  • Überprüfung der baulichen und technischen Anforderungen
  • Zoneneinteilung/Schutzmaßnahmen (i.S.d. Explosionsschutzdokuments)
  • Konzepte zur Optimierung des Explosionsschutzes
  • Erstellung und Umsetzung eines Explosionsschutzkonzeptes
  • Erstellung von Notfallkonzepten
  • Notfallplanung, Krisenmanagement

Betreuung

  • Betriebsüberprüfung – Ermittlung von Explosionsgefahren
  • Erstellen von Explosionsschutzdokumenten gem. BetrSichV §6
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen gem. ArbSchG §5, BetrSichV §3, GefStoffV §6
  • Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen gem. ArbStättV §4.4 und DIN ISO 23601
  • Erstellen von Brandschutzordnungen nach DIN 14096
  • Erstellen von Gefahrenabwehrplänen gem. 12. BImSchV

Schulungen

  • Schulung und Unterweisung von Führungskräften sowie Mitarbeitern
  • Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen